Überbrückungshilfe: Möglichkeit der Antragsrücknahme
Die IHK für München und Oberbayern informiert darüber, dass nunmehr die Möglichkeit realisiert wurde, gestellte Anträge auf Überbrückungshilfe zurückzunehmen. Dies ist solange möglich, als die Anträge im Portal den Vorgangstatus „Beantragt“ haben, also noch nicht in Bearbeitung oder final beschieden sind. Die Rücknahme erfolgt durch Anklicken des Feldes „Zurückziehen“ bei dem betreffenden Antrag in der „Antragliste“. Nach Rücknahme des Antrags kann für den betreffenden Antragsteller erneut ein Antrag eingereicht werden.
Eine konkrete Anleitung zur Zurücknahme des Antrags finden Sie in beigefügter PDF-Datei.