Überbrückungshilfe Phase I. – Antragsfrist endet, Änderungsanträge noch bis Monatsende möglich
Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe Phase I. endet am 09.10.2020, um 24.00 Uhr. Eine weitere Verlängerung der Antragsfrist ist nicht zu erwarten.
Im Falle eines bereits verbeschiedenen oder teilverbeschiedenen Antrags ist es möglich, über das Antragsportal einen begründeten Änderungsantrag zu stellen. Diese Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe Phase I. können noch bis zum 30.10.2020, um 24.00 Uhr gestellt werden.