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Überbrückungshilfe: Themenblatt zu den aktuellen Neuerungen

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit dem Themenblatt zur Überbrückungshilfe nun die kürzlich bekannt gegebenen Neuerungen veröffentlicht. Insbesondere neu ist die seit dem 10. August 2020 geltende Berechtigung für Rechtsanwälte, Anträge auf Überbrückungshilfe zu stellen sowie die bereits veröffentlichte Fristverlängerung für die Antragsstellung bis zum 30. September 2020 (ursprünglich 31. August 2020).

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