Überbrückungshilfe: Weitere Informationen
Die Antragsstellung ist erst nach der erfolgreichen Registrierung und (wahrscheinlich) ab dem 10.07.2020 möglich. Die Bearbeitung der Anträge durch die Bewilligungsbehörden (in Bayern die IHK für München und Oberbayern) wird aller Voraussicht nach ab dem 20.07.2020 erfolgen. Mit der Auszahlung der Überbrückungshilfen kann ab dem 24.07.2020 gerechnet werden.
Für Fragen zur Überbrückungshilfe wurde von der zuständigen Stelle (IHK für München und Oberbayern) eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen diese unter der 089 5116-1111.
Informationsseiten zur Überbrückungshilfe haben veröffentlicht:
- IHK für München und Oberbayern
- vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
>> Checkliste zur Beantragung der IHK für München und Oberbayern
>> Zur Registrierung im Portal für die Beantragung der Überbrückungshilfe