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"Überbrückungshilfe-Antragsfrist muss verlängert werden"

Die Umsetzung der Corona-Überbrückungshilfe der Bundesregierung ist in Bayern angelaufen. Aufgrund der Anlaufschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung und der generell sehr kurz gehaltenen Antragsfrist haben die Steuerberaterkammer München auf Landesebene und die Bundessteuerberaterkammer auf Bundesebene gefordert, die Antragsfrist über den 31.08.2020 hinaus zu verlängern. Wir werten es als positives Signal, dass sich der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herr Hubert Aiwanger, in seiner heutigen Pressemitteilung gleichlautend zum Anliegen der Steuerberater geäußert hat. Aiwanger fordert darin: "Das von der Bundesregierung aufgesetzte Verfahren ist deutlich verzögert gestartet. Die Antragsfrist muss daher über Ende August hinaus verlängert werden, um Engpässe bei der Antragsbearbeitung und Auszahlung zu vermeiden."

Sollte das BMWi diese Forderung des Berufsstands umsetzen werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

>> Zur Pressemitteilung

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