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Ankündigung der BStBK: Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe in Kürze möglich

Die Möglichkeit einer Änderung von Anträgen zur Überbrückungshilfe soll in Kürze verwirklicht werden. Erläuterungen zu den Änderungsanträgen werden in die FAQ-Kataloge des BMWi sowie der BStBK aufgenommen.

Die Änderungsmöglichkeit soll jedoch nicht uneingeschränkt bestehen. Änderungsanträge sollen dann gestellt werden können, wenn förderfähige Kosten irrtümlich bisher nicht angesetzt wurden oder die Entscheidung über die Angabe bestimmter Faktoren heute anders als zum Zeitpunkt der Antragstellung ausfallen würde und die Änderungen voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen. In Fällen, in denen die Fördersumme ggf. zu hoch ausfiel, ist kein Änderungsantrag zu stellen. Diese Fälle werden nach wie vor im Rahmen der Schlussabrechnung geregelt.

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