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Antragsfrist für Überbrückungshilfe II bis 31.1.2021 verlängert

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.1.2021 verlängert. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.
Das Programm bezieht sich auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Auch die rückwirkende Antragstellung für die Monate September, Oktober, November und Dezember muss bis zum 31. Januar 2021 erfolgen.

>> Zur bundeseinheitlichen Überbrückungshilfeplattform

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