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Antragstellung für Neustarthilfe: Jetzt auch durch prüfende Dritte möglich

Der neue FAQ-Katalog für die Neustarthilfe wurde veröffentlicht: danach ist es jetzt auch möglich, dass der Antrag über prüfende Dritte gestellt werden kann: 4.1 Wie kann ein Antrag gestellt werden?: „Wenn Sie nur freiberufliche und/oder gewerbliche Einkünfte und keine Einkünfte aus einer Personengesellschaft geltend machen wollen, können Sie entweder einen Direktantrag oder einen Antrag über prüfende Dritte stellen.“

Wie üblich wird die Antragstellung durch die prüfenden Dritten über das Portal unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgewickelt.

>> Zum FAQ-Katalog

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