Bäckerei- und Konditorei-Cafés sind Gastronomiebetriebe, keine Mischbetriebe
Der Landes-Innungsverband des Bayerischen Bäckerhandwerks weist darauf hin, dass Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafè-Betrieb nicht als Mischbetriebe im Sinne von 1.5 des FAQ-Katalogs des BMWi zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ gelten, sondern als Gastronomiebetriebe im Sinne von 1.7. Sie gelten damit als direkt von der Schließungsverordnung betroffen.