Bayerische Oktoberhilfe ist gestartet
Ab heute kann die Oktoberhilfe (auch Lockdown-Hilfe) des Freistaats Bayern beantragt werden. Gefördert werden Unternehmen und Soloselbständige in Bayern, die schon vor dem am 02. November 2020 beginnenden bundesweiten Lockdown von einem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren (Berchtesgadener Land, Rottal-Inn, Augsburg und Rosenheim). Die „Bayerische Lockdown-Hilfe“ wird durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer) beantragt. Für die Bewilligung zuständig ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Bei technische Fragestellungen können sich prüfende Dritte an die Service-Hotline unter +49 30 530199322 wenden.
>> Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
>> Informationen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
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