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Beantragung der Überbrückungshilfe I. nur noch bis 30.09.2020 möglich

Anträge der 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich nach dem 30. September rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden.

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