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Bezug von Kurzarbeitergeld kann Abgabe einer Einkommensteuererklärung notwendig machen

Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen.

>> Zur Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Steuern

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