EU-Kommission genehmigt erweiterten beihilferechtlichen Rahmen für außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfen)
Die EU-Kommission hat gestern Abend den noch ausstehenden Teil der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (sog. November-/Dezemberhilfe Extra) genehmigt. Damit stehen die Förderbedingungen insbesondere für Unternehmen fest, die im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe Beträge von über 4 Mio. Euro geltend machen wollen.