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EU-Kommission genehmigt erweiterten beihilferechtlichen Rahmen für außerordentliche Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfen)

Die EU-Kommission hat gestern Abend den noch ausstehenden Teil der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (sog. November-/Dezemberhilfe Extra) genehmigt. Damit stehen die Förderbedingungen insbesondere für Unternehmen fest, die im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe Beträge von über 4 Mio. Euro geltend machen wollen.

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