Fragestunde mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium zu den Corona-Wirtschaftshilfen - Beihilferechtliche Vorgaben der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“
In der seit Monaten andauernden Corona-Krise haben Steuerberater, neben ihrer angestammten Aufgabe als Berater ihrer Mandanten, als prüfende Dritte eine tragende Rolle bei der Stützung der Wirtschaft übernommen. Die verschiedenen Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I, II und III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, sowie die übrigen Hilfsmaßnahmen haben das Arbeitsvolumen in den Kanzleien bis an die Belastungsgrenze vergrößert. Diese neuen Regelungen, Antragsvoraussetzungen und –verfahren in der Praxis anzuwenden, ist mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Ein wesentlicher Punkt sind die beihilferechtlichen Vorgaben der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ und insbesondere die dort vorgesehene Höchstgrenze von 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten im beihilfefähigen Zeitraum. Diese neue Regelung hat in den vergangenen Wochen zur Verunsicherung bei Antragstellern und prüfenden Dritten geführt.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, das ein Informationsblatt zu den beihilferechtlichen Vorgaben entwickelt hat und vorstellen wird, und der IHK für München und Oberbayern als der zuständigen Bewilligungsbehörde, organisiert die Steuerberaterkammer München eine digitale Fragestunde, um die Fragen der Steuerberater im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen und insbesondere den neuen Vorgaben der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" zu beantworten.
Termin: Freitag, den 22.01.2021 – ab 16:00 Uhr
Ort: Online
Anmeldung: Per Mail an Frau Francesca Bolkart – f.bolkart@stbk-muc.de
Einen Teilnehmerlink erhalten Sie nach Anmeldung zeitnah vor dem Veranstaltungstermin.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl softwarebedingt begrenzt ist. Ihre Anmeldungen werden wir in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Anmeldeschluss: 21.01.2021 – 16:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos.
Wir bitten Sie, Ihre Fragen bereits mit Ihrer Anmeldung per Mail einzureichen.