Fristverlängerung für die November- und Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe II
Auch auf Betreiben der Bundessteuerberaterkammer wurden die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfe bis 30. April 2021 und für die Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021 verlängert. Die Verlängerung dieser Fristen war notwendig und wichtig und ist ein großer Erfolg für den Berufsstand.