Konsolidierte Fassung der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe I.
Am 14.09.2020 hat das Bayerische StMWi die zweite Änderungsrichtlinie zur Überbrückungshilfe (Phase I.) erlassen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verlängerung der Antragsfrist bis 30.September 2020 sowie die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als prüfende Dritte. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die konsolidierte Fassung der Richtlinie nun veröffentlicht.
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