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Kurzanleitung zur Erstellung eines Änderungsantrags Überbrückungshilfe II und November-/Dezemberhilfe

Das BMWi hat eine Kurzanleitung zur Erstellung von Änderungsanträgen für die Überbrückungshilfe II und die November- und Dezemberhilfe veröffentlicht. Gibt es erheblichen Änderungsbedarf zu einem Antrag, kann zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag ein begründeter Änderungsantrag gestellt werden. Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant und erfordern keinen Änderungsantrag. Änderungsanträge können noch bis 31. Mai 2021 gestellt werden.

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