Neustarthilfe für Soloselbstständige, Januar bis Juni 2021
Soloselbstständige, die durch Corona Schaden erleiden, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben, sollen von Januar bis Juni 2021 mit der Neustarthilfe unterstützt werden. Dabei handelt es sich um eine Umsatzerstattung. Die Antragstellung ist durch die Soloselbständigen selbst seit 16. Februar möglich. Dazu benötigen diese ein ELSTER-Zertifikat.
Durch die Neustarthilfe werden die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung, ergänzt. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.