Seitenbereiche

Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen wird verlängert

Der Freistaat Bayern hat das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe bis 30. Juni 2021 verlängert. Die neuen Anträge können ab Ende Februar für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 – wie schon bei der letzten Antragsrunde – über Bayern Innovativ gestellt werden. Außerdem können noch bis 31. März 2021 die Hilfen rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden.

>> Weitere Informationen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.