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Sorgfältige Eintragung der Fixkostenpositionen bei ÜH III erforderlich

Bei der Beantragung der Überbrückungshilfe III können prüfende Dritte für alle Unternehmen branchenspezifische Fixkosten im Antragsportal eingeben, auch wenn das jeweilige Unternehmen gar nicht in den spezifischen Branchen tätig ist.

Zudem kann bei begrenzten Fixkosten (z. B. Ausgaben für Digitalisierung mit einmalig 20.000,00 EUR) trotz der Begrenzung ein höherer Wert eingetragen werden.

Bei der Eingabe von Fixkosten sollte daher besonders sorgfältig vorgegangen werden, da fehlerhafte Eingaben zu Rückfragen seitens der IHK und damit zu einem höheren Aufwand für beide Seiten führen.

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