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Staatsminister Aiwanger zu den verlängerten Antragsfristen und den beihilferechtlichen Voraussetzungen

"Viele Unternehmen stehen derzeit unter massivem wirtschaftlichen Druck“ so der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Er begrüßt deshalb die Verlängerung der Antragsfristen für die Corona-Hilfen. Die Überbrückungshilfe II soll bis zum 31. März beantragbar sein (bisher bis Ende Januar), die November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April (bisher bis Ende Januar bzw. Ende März). "Berlin bessert Gott sei Dank nach. Mit den neuen Antragsfristen bleiben die Hilfszahlungen für die Betriebe länger verfügbar. Das verschafft auch mehr Luft in der Antragstellung über die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater", so Aiwanger.

Der Minister appelliert an die Unternehmerinnen und Unternehmer: "Nutzen Sie alle verfügbaren Corona-Hilfen. Die Beantragung und Auszahlung kommt voran. Mit den Abschlagszahlungen erhalten Sie kurzfristig frisches Kapital auf Ihr Konto. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Die beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Förderung bis zu 4 Millionen Euro sind nun eindeutig. Für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer besteht kein Grund, mit der Antragstellung zu zögern."

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