Steuerberater für die Beantragung der Überbrückungshilfe Corona gesucht
In Kürze wird das kürzlich durch die Bundesregierung beschlossene Überbrückungshilfeprogramm starten.
Unternehmen müssen ihre Anträge auf Überbrückungshilfe zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer stellen. Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer hingegen besteht Freiwilligkeit, d. h. keiner ist gezwungen entsprechende Mandate anzunehmen. Unter den Unternehmen (vom Soloselbständigen bis zu Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten) sind sicherlich viele, die keinen Steuerberater haben. Die Steuerberaterkammer München erstellt eine Liste mit Steuerberatern, die grundsätzlich bereit sind Unternehmen bei der Beantragung der Überbrückungshilfe zu unterstützen. Diese Liste wird auf der Kammerhomepage veröffentlicht werden und der IHK für München und Oberbayern sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Verfügung gestellt werden, damit diese anfragende Unternehmer darauf verweisen können.
Sollten Sie grundsätzlich bereit sein, neue Mandanten in Sachen Überbrückungshilfe zu übernehmen und Interesse haben in diese Liste aufgenommen zu werden, bitten wir Sie sich unter f.bolkart@stbk-muc.de (Frau Francesca Bolkart) zu melden.