Transparenzregisterpflicht für GbRs abgewendet
Bereits im Dezember wurde im Zusammenhang mit der Antragstellung für die verschiedenen Hilfsprogramme für die Wirtschaft (Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) auch für GbRs eine Eintragung in das Transparenzregister gefordert. Die Bundessteuerberaterkammer hat gemeinsam mit dem DStV wiederholt gefordert, von dieser Anforderung abzusehen – mit Erfolg. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass ein Einvernehmen erzielt werden konnte, GbRs von der Eintragungspflicht in das Transparenzregister in den Hilfsprogrammen freizustellen. Damit kann der hohe bürokratische Mehraufwand, der mit solch einer Eintragungspflicht einherginge, vermieden werden. Diese politische Einigung soll zeitnah in den Verwaltungsvereinbarungen, Vollzugshinweisen und FAQs Berücksichtigung finden. Wir begrüßen es sehr, dass diese Mehrbelastung für die Unternehmen und unsere Berufsangehörigen abgewendet werden konnte.