Update: Neustarthilfe – Unterstützung für Soloselbstständige
Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben die besondere Unterstützung für Soloselbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III aufgestockt. Die „Neustarthilfe für Soloselbständige“ trägt der besonderen Situation von Soloselbständigen, vor allem Künstler*innen und Kulturschaffenden Rechnung und gewährt diesen eine einmalige Betriebskostenpauschale, die nun bis zu 7.500 Euro betragen kann (bisher waren bis zu 5.000 Euro vorgesehen).