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Update: Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds

Bundestag und Bundesrat haben im "Beschäftigungssicherungsgesetz" unter anderem die weitere gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (KuG) bei längerem Bezug bis Ende 2021 beschlossen, die im Mai 2020 im Rahmen des "Sozialschutzpakets II" eingeführt worden war. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte besteht weiterhin ein regulärer gesetzlicher Anspruch auf 60 Prozent des Nettolohns, der aufgrund der Arbeitszeitreduzierung anteilig ausfällt. Mit Kindern sind es 67 Prozent. Bei einer Bezugsdauer von mehr als drei Monaten wird das KuG bis zum Jahresende 2021 in zwei Staffeln angehoben: ab dem 4. Bezugsmonat um 10 Prozent und ab dem 7. Bezugsmonat um 20 Prozent. Voraussetzung ist dann im jeweiligen Bezugsmonat ein Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent.

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