Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Koalitionsfraktionen nehmen in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll danach bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden. [Quelle: Newsübersicht des LSWB]