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Vorgehen bei Änderung der E-Mailadresse des prüfenden Dritten

Sollten Sie ausschließlich Ihre E-Mail-Adresse ändern wollen, aber weiterhin in derselben Kanzlei arbeiten und alle bestehenden Vollmachten der Mandanten weiter gelten, gilt folgender Zusatz:

Für die Übertragung von Anträgen in den wegen der neuen E-Mail-Adresse neu angelegten Account ist keine  erneute Vorlage der unterschriebenen Vollmacht der einzelnen Antragstellenden erforderlich. Stattdessen erstellen Sie eine Erklärung für alle Anträge, die in Ihren neuen Account übertragen werden sollen. Die Erklärung muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • In der Erklärung muss ersichtlich sein, dass Sie weiter in der selben Kanzlei tätig bleiben, sich keinerlei Daten bis auf die Registrierungs-Mail-Adresse geändert haben und Sie weiterhin die oder der prüfende Dritte sind und die erteilten Vollmachten weiterhin bestehen.
  • Die Mandantinnen und Mandanten, für die der Wechsel durchgeführt wird, müssen genannt werden.
  • Das Dokument muss Datum, Ihre Unterschrift als prüfende Dritte oder prüfender Dritter und den Firmenstempel enthalten.
  • Die Erklärung muss als PDF im Wechselantrag hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Erstellen eines neuen Accounts und die Übertragung der Anträge nur von Ihnen als prüfende Dritte oder prüfender Dritter selbst durchgeführt werden kann.

[Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie]

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