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Christine Meßbacher-Hönsch neue Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

Pressemitteilung Nr. 19/2019

Zur neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs wurde die Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof Christine Meßbacher-Hönsch ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihr heute durch die Staatssekretärin im Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Christiane Wirtz, überreicht.

Frau Meßbacher-Hönsch ist seit fast 30 Jahren Richterin in der Finanzgerichtsbarkeit. Sie begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern. Neben ihrer Sachgebietsleitertätigkeit beim Finanzamt Fürth wirkte sie mehrere Jahre als Lehrbeauftragte bei der Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung. Ende 1990 wechselte sie in die Finanzberichtsbarkeit, wo sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof am 2. Oktober 2006 als Richterin und ab April 2004 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Nürnberg tätig war.

Im Bundesfinanzhof war Frau Meßbacher-Hönsch zunächst dem XI. Senat zugeteilt. In der ersten Jahreshälfte 2009 war sie zusätzlich in die Senatsarbeit des II. Senats eingebunden und fortan ausschließlich Richterin im II. Senat, der hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung zuständig ist und dessen Vorsitz sie am 1. April 2016 übernahm. 

Neben ihrer eigentlichen richterlichen Tätigkeit hat sich Frau Meßbacher-Hönsch viele Jahre mit großem Engagement als Gleichstellungsbeauftragte und als Mitglied im Präsidium des Bundesfinanzhofs für die Belange des Gerichts und seiner Angehörigen eingesetzt.

[Quelle: Bundesfinanzhof]

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