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LfSt Bayern: Neue Anlage N-Gre für die Einkommensteuererklärung von Grenzgängern

Für die sogenannten Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsab­kommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die „Anlage N Gre“ zur Verfügung.

In dieser können passgenaue Angaben für Grenzgänger vorgenom­men werden. Die zur Bearbeitung der Fälle benötigten Informationen stehen der Finanzverwaltung dann direkt zur Verfügung. Dadurch können die Fälle durch maschinelle Unterstützung effizienter verarbeitet wer­den. Zudem werden Nachfragen bei den Steuerpflichtigen reduziert und regelmäßig die Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern verkürzt.

Die Anlage N-Gre (anwendbar erstmals für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2025) steht bei der Nutzung von Mein ELSTER unter www.elster.de zur Verfügung. Zudem wird sie im Formular-Management-System des Bundesministeriums der Finanzen bereitge­stellt unter www.formulare-bfinv.de. Auch Softwarehersteller erhalten die Möglichkeit, die Anlage eigenverantwortlich in ihre Programme ein­zubinden.

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