Versand der Zahlungserinnerungen für Steuer-Vorauszahlungen eingestellt
Die Bayerische Steuerverwaltung informiert in ihrer Pressemitteilung vom 31. März 2026 erneut darüber, dass der Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (z.B. zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) eingestellt wurde.
Um ihren Zahlungstermin weiterhin fristgerecht nachzukommen, können Bürgerinnen und Bürger Daueraufträge bei ihrer Bank einrichten oder der Steuerverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Wer wegen der zum 10. März 2026 fälligen Vorauszahlung eine Mahnung mit Säumniszuschlägen erhält, kann in begründeten Fällen (z.B. bei bisher stets fristgerechter Zahlung) einen Erlass dieser Zuschläge beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die offenen Beträge sollten in jedem Fall umgehend beglichen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der unten zum Download bereitgestellten Pressemitteilung oder auf der Website des Bayerischen Landesamt für Steuer.