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Aufbauhilfe 2021: Bund und Länder greifen den vom Hochwasser betroffenen Regionen unter die Arme

Das Bundeskabinett hat heute die von den Bundesministern der Finanzen und des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Formulierungshilfe für die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) beschlossen. Das Sondervermögen stellt Mittel zur Finanzierung erforderlicher Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur bereit.

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