Neue Zuständigkeit beim Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz
Im Rahmen einer Behördenoptimierung 2018 wurde das Finanzamt Wolfratshausen mit Außenstelle Bad Tölz zum Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz zusammengefasst. Der Bereich der Bewertung (Einheitsbewertung und Bedarfsbewertung) wurde weiterhin nach den bisherigen Zuständigkeiten an beiden Dienststellen geführt.
Zum 01.08.2021 wird nun die gesamte Bewertungsstelle an der Dienststelle Bad Tölz zentralisiert. Für zukünftigen Schriftverkehr mit der Bewertungsstelle können die folgenden Anschriften verwendet werden:
Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 2
83646 Bad Tölz
oder
Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz
Postfach 1420
83646 Bad Tölz