Steuererleichterungen und Hilfsmaßnahmen für von Unwettern in Bayern Betroffene
BayLFSt: Anleitung für durch die Flutkatastrophe betroffene Unternehmen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Um die durch die Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, setzen die Finanzämter in Bayern auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für 2021 herab bzw. erstatten diese im Bedarfsfall gar vollständig wieder zurück. Die Herabsetzung/Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen ist indes nur für unmittelbar und nicht unerheblich von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen vorgesehen.
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BMF-Schreiben vom 23.07.2021: Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021
Die Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt. Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses gelten unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Regelungen des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2021. Es bestehen keine Bedenken, diese Regelungen auch in die aus Anlass der Flutkatastrophe im Juli 2021 herausgegebenen Erlasse der Länder aufzunehmen.
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Bayerischer Unwettererlass vom 26.07.2021: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli dieses Jahres
Die Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt. Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses gilt unter Bezugnahmen auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Regelungen in unten verlinktem Schreiben bezüglich
- der Überlassung von Wohnraum
- der unentgeltlichen Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
- der unentgeltlichen Erbringung einer sonstigen Leistung (z. B. Personalstellung)
- der Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
- Sachspenden