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Verlängerung der Steuererklärungsfristen für von Unwetter Betroffene

Zusätzliche Entlastung und Unterstützung durch Steuerverwaltung

Durch starke Unwetter in den letzten Wochen sind in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden entstanden. „Von der Unwetterkatastrophe und von Hochwasser Betroffene brauchen jede Art der Unterstützung. Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen und über das bereits bewilligte steuerliche Hilfspaket hinaus, wird die Steuerverwaltung die Betroffenen auch von Bürokratie entlasten. Mit der Möglichkeit auf Fristverlängerung für Steuererklärungen, zum Beispiel Lohnsteuer-Anmeldungen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen, verschaffen wir den Menschen mehr Luft in dieser schwierigen Zeit!“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Betroffenen wird auf Antrag die Abgabefrist für nach dem 28. Juni 2021 abzugebende Jahressteuererklärungen bis zum 2. November 2021 verlängert. Diese Regelung kommt insbesondere steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürgern zugute, deren reguläre Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2019 am 31. August 2021 endet. Zudem können von den Unwettern Betroffene Fristverlängerung für die zum 10. August und 10. September 2021 einzureichenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen bis zum 11. Oktober 2021 beantragen. Die Finanzämter werden die Umstände besonders berücksichtigen und können so über diese Fristverlängerungen hinaus im Einzelfall sogar eine weitergehende Fristverlängerung gewähren.

Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bereits im Juli umfangreiche steuerliche Maßnahmen für von den Unwettern betroffene Privatpersonen und Unternehmen bekanntgegeben. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen angepasst werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

[Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat]

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