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Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle – Vollziehbar?“-Symposium 2018 des DWS- Instituts

„Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle – Vollziehbar?“ – unter diesem Titel fand am 26. November 2018 das diesjährige Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS-Institut) in Berlin statt.

Dr. Raoul Riedlinger, Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, führte in seiner Begrüßung zu der von der EU-Kommission beschlossenen Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aus. „Die in der EU-Richtlinie verwendeten Kennzeichen für eine meldepflichtige Gestaltung sind zu weit und zumindest teilweise unbestimmt“, sagte Dr. Riedlinger. „Zu fordern ist, dass bei der Umsetzung in nationales Recht praxistaugliche Regelungen getroffen, die Verschwiegenheitspflicht der steuerberatenden Berufe gewahrt und angemessene Sanktionen festgelegt werden.“ so Dr. Riedlinger

In seinem in das Thema einführenden Vortrag erläuterte Herr Dr. Hartmut Schwab, Vorstandsmitglied des DWS-Instituts und Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, den Richtlinienentwurf und wies darauf hin, dass angesichts der Komplexität der Steuermodelle die 30 Tage-Frist für die Meldung nicht ausreichend sei. Zudem beinhalte die vorgesehene Anzeigepflicht eine große Rechtsunsicherheit darüber, welche grenzüberschreitenden Modelle tatsächlich anzeigepflichtig sind. Es brauche Zeit, hier eine rechtliche Einstufung vorzunehmen. Zu der von den Länderfinanzministern vorgeschlagenen Ausdehnung der Anzeigepflicht auf rein nationale Sachverhalte führte Dr. Schwab aus, dass die für das Unterlassen der Anzeigepflicht veranschlagten Bußgelder ein erhebliches, nicht zu versicherndes Risiko für den Steuerberater darstellen.

Auch in der anschließenden Diskussion wurde kontrovers diskutiert, inwiefern die Anzeigepflicht tatsächlich das beabsichtigte Ziel, noch nicht bekannte Steuergestaltungen aufzudecken, erreichen kann. Es wurde deutlich, dass die derzeit geplante Umsetzung insoweit erheblichen Bedenken begegnet.

Prof. Seer, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht, stellte zusammenfassend fest, dass der Berufsstand zweifellos dem Gemeinwohl verpflichtet sei, eine Anzeigepflicht in ihren Grenzen aber hinreichend bestimmt und erfüllbar sein müsse.

Bild- und Videomaterial sowie weitere Informationen stehen unter
www.dws-institut.de zur Verfügung.

[Quelle: Deutsches wissenschaftliches INSTITUT der Steuerberater e.V.]

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