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Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Die Finanzämter werden aber während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.
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