Seitenbereiche

Änderung der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln nach §§ 328 ff AO

Im Interesse einer gleichmäßigen Handhabung sind bei der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern die Grundsätze gem. §§ 328 ff AO zu beachten. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Änderung der Kartei 1 (siehe Download) mitgeteilt. 

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.