Steuerliche Besonderheiten bei der Übertragung betrieblich genutzten Grundbesitzes
Bereits in unseren Kammermitteilungen 3/2024 hatten wir ausführlich über das Thema der Betriebsübergabe und den steuerlichen Besonderheiten bei der Übertragung betrieblich genutzter Grundstücke berichtet. Sofern Zeitpunkt der Betriebsübergabe und der Übergabe der betrieblich genutzten Grundstücke auseinanderfallen, kann es zu Problemen in der Besteuerung kommen. Die Landesnotarkammer hat mit untenstehenden Ausführungen die Notare über die Problematik aufgeklärt und eventuelle Lösungsansätze aufgezeigt. Diese Informationen können auch durch Steuerberaterinnen und Steuerberater genutzt und in direkter Abstimmung mit den Notaren verwendet werden.