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BStBK Hinweise zur Abrechnung nach StBVV für 2020 unter Berücksichtigung der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze

Die Auswirkung der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze in 2020 auf die Abrechnung nach StBVV für Dienstleistungen in 2020 wirft derzeit einige Fragen in den Steuerberaterkanzleien auf. Die Bundessteuerberaterkammer hat dazu und zur Erstanwendbarkeit der neuen Steuerberatervergütung ab 01.07.2020 Hinweise ausgearbeitet.

>> Zu den Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer zur StBVV

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