DWS-Medien GmbH hat die „AGB für Steuerberater“ aktualisiert
Die DWS-Medien GmbH hat ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater überarbeitet. In den mit Stand Januar 2025 überarbeiteten AGB wurden insbesondere folgende Punkte angepasst:
- Regelung der Haftungsbegrenzung des Anspruchs des Auftraggebers aus dem Auftragsverhältnis ausdrücklich auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens
- Herausnahme der Einverständniserklärung des Auftraggebers mit einer Rechnungsstellung des Steuerberaters in Textform (Textform wurde als Formerfordernis gesetzlich in § 9 Abs. 1 StBVV festgelegt, E-Rechnung erfüllt neue Formerfordernisse)
- Klarstellende Regelung zu den Verjährungsfristen bei Schadenersatzansprüchen und Honorar-Rückzahlungsansprüchen
- Anpassung der Zustimmungserklärung des Auftraggebers zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch den Steuerberater
Zusätzlich hat die DWS-Medien eine weitere AGB-Variante ins Programm aufgenommen. Diese richtet sich an zugleich als Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassene/bestellte Berufsangehörige sowie an nach der BRAO zugelassene und nach dem StBerG anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. Diese Berufsgruppe konnte wegen des für Rechtsanwälte geltenden schärferen Berufsrechts (Haftungsbeschränkung nur auf leichte Fahrlässigkeit zulässig) die bisherigen AGB-Varianten nicht verwenden. In der neuen Variante wird u.a. der Anspruch des Auftraggebers aus dem mit dem Berater bestehenden Auftragsverhältnis auf Ersatz eines einfach fahrlässig verursachten Schadens begrenzt. Hintergrund dieses für Steuerberater erweiterten Haftungsmaßstabs ist, dass in der Praxis interprofessioneller Berufsausübungsgesellschaften Aufträge oft sowohl die Rechts-, als auch die Steuerberatung betreffen und so eine für alle beteiligten Berater rechtssichere Haftungsbegrenzung möglich ist.