ELEMENT Insurance AG: Versicherte sollten Vertragsunterlagen prüfen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin informiert darüber, dass sich die ELEMENT Insurance AG (ELEMENT) in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befindet. Sie rät dazu genau zu prüfen, ob ein Versicherungsverhältnis mit der ELEMENT besteht. Dies kann entweder direkt oder indirekt über einen Kooperationspartner der ELEMENT (ELEMENT tritt auch als White-Label-Versicherer auf) begründet worden sein.
Versicherte sollten in jedem Fall prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. Da ELEMENT aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, wird das Unternehmen es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außerordentlich kündigen. Um einen zeitlich lückenlosen Deckungsschutz zu gewährleisten, sollten die Betroffenen zunächst jedoch einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer schließen, bevor sie ihr Vertragsverhältnis mit ELEMENT beenden. Der Beginn des Versicherungsschutzes eines möglichen neuen Vertrages sollte nahtlos an die Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit ELEMENT anknüpfen.
Falls das (endgültige) Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet wird, enden die Versicherungsverträge in den allermeisten Fällen bereits einen Monat nach Eröffnung des Verfahrens. Zudem ist nicht garantiert, dass alle Schäden vollständig reguliert werden können.
Bei Fragen können sich Verbraucher an Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder Verbraucherschutzorganisationen wenden. Die wichtigsten allgemeinen Fragen beantwortet die BaFin hier.
Bei White-Label-Versicherungen tritt der Kooperationspartner und nicht der eigentliche Risikoträger nach außen hin als Ansprechpartner in Erscheinung. Im Schadensfall müsste jedoch der im Versicherungsvertrag angegebene Risikoträger zahlen – im vorliegenden Fall also ELEMENT. Entsprechend trägt ELEMENT das Risiko für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag, auch wenn dieser über einen Kooperationspartner abgeschlossen wurde.