Steuerberatervergütungsrecht: Aktueller Stand des Verordnungsgebungsverfahrens zur Fünften Verordnung zur Änderung der StBVV
Nachdem die geplante RVG-Änderung am 31. Januar 2025 durch den Bundestag beschlossen wurde, hat das BMF nunmehr auch die Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV erlassen und am 6. Februar 2025 dem Bundesrat zwecks Einholung der erforderlichen Zustimmung vorgelegt (vgl. BR-Drs. 61/25).
Der Bundesrat wird über die Verordnung nunmehr voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 21. März 2025 entscheiden. Die Änderungen sollen dann am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten, mithin frühestens am 1. Juni 2025.
Inhaltlich hat das BMF gegenüber dem im Rahmen der letzten Verbändeanhörung vorgelegten Entwurf keine Änderungen vorgenommen. Insbesondere ist keine weitere Gebührenerhöhung erfolgt.