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Finanzausschuss lehnt Fristverlängerung für die Steuererklärung 2020 zunächst ab

Pressemitteilung 01/2022 - Berlin

Heute sprachen sich die Ampel­parteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundes­tages gegen einen Antrag zur Fristver­längerung für die Abgabe der Steuer­erklärung 2020 aus. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bedauert die Ent­scheidung, zunächst an der zu eng gesteckten Frist vom 31. Mai 2022 fest­zuhalten. 

Dass die so dringend benötigte Ent­lastung für Steuer­berater ver­wehrt wird, ist für BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab nicht nachvoll­ziehbar: „Seit Beginn der Corona-Pandemie ist unser Berufs­stand im Dauereinsatz für die deutsche Wirtschaft. Die Corona-Hilfspro­gramme laufen weiter, hinzu kommen mit deren Schluss­abrechnungen und der Grundsteuerreform neue Mammutaufgaben. Um das neben den originären Auf­gaben zu meistern, benötigen wir Steuer­berater dringend zeitliche Ent­zerrung und Ent­lastung bei den Fristen.“

Da sich alle Parteien in der Sache zwar für eine Frist­verlängerung ausge­sprochen haben, nur die konkrete Ausge­staltung noch für Dis­kussionen sorgte, ist die BStBK optimis­tisch, dass zeitnah eine praxis­taugliche Regelung gefunden wird. Wie diese konkret aus­sehen könnte, machte Schwab bereits in einem Brief an den neuen Bundes­finanz­minister klar: Eine Frist­verlängerung für die Abgabe der Jahres­steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate und eine sukzessive Rück­führung in den Normal­zustand über die nächsten sechs Jahre seien dringend nötig. Anders könne der Berufs­stand die aktuelle Lage und den massiven Bearbeitungs­rückstau in den Steuerberaterkanzleien in den nächsten Jahren nicht bewältigen. Der Vorschlag schafft Rechts­sicherheit für Steuer­berater und Finanz­verwaltung. Die BStBK appelliert an den Gesetz­geber, die dringend benötigte Fristver­längerung schnellst­möglich in einem trag­baren Entwurf zu verab­schieden.

[Quelle: Pressemitteilung Bundessteuerberaterkammer]

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