Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Finanzämter angewiesen, auch bei Grunderwerbsteuerbescheiden zwingend eine für den Immobilienerwerber in der VDB hinterlegte Bekanntgabevollmacht zu beachten. Dies kann zum Problem werden, wenn der Steuerberater nicht über den Kaufvorgang informiert ist und der Immobilienerwerber sich nicht über die auch für die Grunderwerbsteuer erteilte Bekanntgabevollmacht im Klaren ist. Bescheide könnten dann nicht zügig zugeordnet und weitergeleitet werden. Die Folge: Säumniszuschläge, die dem Steuerpflichtigen zugerechnet werden.
Sollten Sie Grunderwerbsteuerbescheide erhalten, prüfen Sie, ob für Sie in der VDB eine entsprechende Vollmacht hinterlegt ist. Sollte dies der Fall sein, leiten Sie die Bescheide zeitnah an Ihre Mandanten weiter.
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