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Hinweise zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen

Information der Bundessteuerberaterkammer vom 25.06.2015

Hinweise zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen

Steuerberater sind die ersten Ansprechpartner für Unternehmen, wenn es um Fragen der Rechnungslegung geht. Eine der Kernaufgaben des Steuerberaters ist die Bilanzerstellung und die Beratung des Mandanten rund um die Bilanzerstellung. Dieses gilt gerade dann, wenn sich das Unternehmen in einer Krisensituation befindet und komplexe Fragen zur Rechnungslegung durch den Steuerberater zu beurteilen sind.

Die Bundessteuerberaterkammer hat aus diesem Grunde die „Hinweise zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen“ veröffentlicht.

Damit kommt sie den Bedürfnissen der Praxis nach, denn vor allen Dingen aufgrund der jüngeren Zivilrechtsprechung besteht für den Steuerberater neben möglichen strafrechtlichen Gefahren auch ein erhöhtes Risiko, wegen der Verletzung von Beratungs- und/oder Sorgfaltspflichten zivilrechtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden.

Die Hinweise haben sich zum Ziel gesetzt, den hiermit beauftragten Steuerberatern eine Arbeitshilfe an die Hand zu geben. Sie können auf der Website der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de unter Themen, Rechnungslegung abgerufen werden.

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