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Registrierung von Kassensystemen – keine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Das BMF weist in einem Schreiben vom 30.06.2020 ausdrücklich darauf hin, dass die Notwendigkeit für eine weitere Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht besteht. Aus Sicht des BMF liegen nunmehr alle Voraussetzungen für eine flächendeckende Aufrüstung der elektronischen Aufzeichnungssysteme vor. Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der Kassensysteme seien daher laut BMF umgehend durchzuführen und damit die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Wir möchten vor diesem Hintergrund ausdrücklich auf das Auslaufen der Frist am 30.09.2020 hinweisen.

Der Bayerische Staatsminister der Finanzen Albert Füracker nimmt in seiner Pressemitteilung vom 01.07.2020 Stellung zu der Entscheidung des BMF: "Die Absicht von Bundesfinanzminister Scholz, in den jetzigen Krisenzeiten die Wirtschaft durch den Zwang zur Aufrüstung von Kassen noch weiter zu belasten, schafft gerade für die kleinen Einzelhändler unnötige zusätzliche Hürden. Entlastungen statt Belastungen sind das Gebot der Stunde! Die Ablehnung des Bundes, die bis Ende September laufende Nichtbeanstandungsregelung maßvoll zu verlängern, ist völlig unverständlich. Mit dieser Verweigerungshaltung wird eine sinnvolle und einfache Lösung im Interesse unserer Betriebe blockiert“, so Albert Füracker.

>> Zur Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

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