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Grundsteuer: Aktualisierungen in Sachen Abruf von Grundstücksdaten

  • Das Bestellmodul „ALB-online“ wurde zum 01. Juni 2022 umbenannt in „ALKIS Eigentümerdaten“.
  • Die Liste „Grund des Abrufs“ wurde um „Steuerberater“ erweitert. Steuerberater sollten künftig diesen Abrufgrund auswählen.
  • Das neue Produkt „Flurstückssachdaten für Grundsteuer zum Stichtag 01.01.2022 (CSV)“ steht seit 01. Juni 2022 zur Verfügung und kann abgerufen werden. Die Vermessungsverwaltung hat eine Hinweisdatei erstellt, in welcher einige Tipps aufgeführt werden, um z. B. Flurstücke, die es aktuell nicht mehr gibt leichter zu finden. 
    Weitere Informationen in beigefügter PDF-Datei
  • Die Zugangskennungen zum Abrufdienst sind personalisiert. Daher muss jeder Nutzer eine eigene, persönliche E-Mail-Adresse angeben. In Anlage 2 „Berechtigte Mitarbeiter“ der Nutzungsvereinbarung sowie in der Excel-Tabelle „Erfassung_GeodatenOnline.xls“ muss folglich für jeden Mitarbeiter die jeweilige persönliche E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Angabe der allgemeinen Kontakt-E-Mail-Adresse der Kanzlei für alle Mitarbeiter ist nicht zulässig.
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