Entscheidung des LG Düsseldorf: Gefällt mir-Button verletzt Datenschutzvorschriften
Information der Steuerberaterkammer München vom 10.03.2016
Das LG Düsseldorf hat gestern im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden, dass Webseitenbetreiber den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten über den "Gefällt mir-Button" vollumfänglich aufklären müssen.
Die Kernaussage lautet aber:
Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, andere Gerichte könnten eine andere Auffassung haben. Aber die Tendenz ist klar: die Social Plugins sollen nicht als Datensammler für Facebook & CO. eingesetzt werden.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie, ob Sie das Facebook Plugin für den "Like"-Button, d.h. das vorgegebene Skript auf Ihren Webseiten integriert haben.
Wenn das der Fall ist, dann entfernen Sie das Facebook Plugin bitte umgehend!
Twitter, Google+ und Co.
Das Urteil betrifft zwar "nur" die Social Plugins von Facebook, trifft aber auch auf die Plugins von Twitter, Google+ etc. zu.
Daher sollten Sie diese Plugins ebenfalls entfernen.
Denken Sie bitte daran, dass Sie nach dem Entfernen der Social Plugins aus den Webseiten auch die entsprechenden Klauseln in Ihrer Datenschutzerklärung durch Neuerstellung der Dokumente entfernen.