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Elektronische Vollmachtsdatenbank zukünftig im Eigenbetrieb der Bundessteuerberaterkammer

Die aktuellen STAX-Zahlen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) brachten es wieder zu Tage: Steuerberaterinnen und Steuerberater digitalisieren ihre Kanzleiprozesse kontinuierlich. Bei diesen Anstrengungen spielt auch die Vollmachtsdatenbank (VDB) eine entscheidende Rolle.

Steuerberatern ermöglicht die VDB den ortsunabhängigen und medienbruchfreien Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten (vorausgefüllte Steuererklärung und Steuerkontoabfrage). Es besteht eine gesetzliche Vollmachtsvermutung, eine Überprüfung von Vollmachten erfolgt nur per Zufallsauswahl oder bei konkreten Anhaltspunkten zu Unregelmäßigkeiten. Der Steuerberater und seine Mitarbeiter profitieren hierbei von einfachen Prozessen, einer minimalen Mandantenbelastung, einem komfortablen Zugriff und effizienten Kanzleiprozessen.

Eigenbetrieb der VDB durch die BStBK

Gemäß § 86 StBerG Abs. 2 Nr. 10 ist die Bundessteuerberaterkammer zum Eigenbetrieb der VDB verpflichtet. Starttermin des BStBK-Eigenbetriebs ist der 01. Juli 2020. Die DATEV eG fungiert künftig nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer.

Was wird sich für die Nutzer verändern?

In den Verhandlungen mit der DATEV konnte die BStBK sicherstellen, dass die Vollmachtsdatenbank mit den bisherigen Funktionalitäten bestehen bleibt.

Für die Nutzer der Vollmachtsdatenbank ergeben sich somit in der praktischen Anwendung keine Änderungen. Insbesondere bleiben die in der Vollmachtsdatenbank gespeicherten Vollmachten vollumfänglich erhalten. Auch die Preise für die Nutzung der Vollmachtdatenbank werden stabil bleiben. Lediglich bei den Vertragsbeziehungen und der Rechnungsstellung sind Änderungen geplant. Diese werden ab dem 1. Juli 2020 zwischen der Bundessteuerberaterkammer und dem Nutzer bestehen bzw. es werden die Leistungen in diesem Verhältnis abgerechnet.

Besteht Handlungsbedarf auf Seiten der Nutzer?

Die Vertragsumstellung wird derzeit von der BStBK vorbereitet. Die neue Fassung des Nutzungsvertrags
wird den Nutzern voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2020 über das VDB-Aktionssystem zur Verfügung gestellt. Die Nutzer erhalten eine Nachricht, sobald die Vertragsunterlagen im System hinterlegt sind. Eine Zustimmung zu dem neuen Vertrag, der dann zwischen der BStBK und dem Nutzer geschlossen wird, ist Voraussetzung für die weitere Nutzung der VDB ab dem 1. Juli 2020.

Können Interessierte noch Nutzer der VDB werden?

Wer erst jetzt neugierig geworden ist und sich für die VDB interessiert, kann sich jederzeit und unverändert über die Webseiten seiner Steuerberaterkammer registrieren lassen. Zum Stichtag 1. Juli 2020 gewährleisten DATEV und BStBK einen reibungsfreien Übergang des VDBBetriebes unter Beibehaltung der vollen Funktionsfähigkeit der Datenbank.

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

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