Finanzamt Kempten: Hinweis zu Bodenrichtwerten und Korrekturfaktoren
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Oberallgäu hat Korrekturen (Umrechnungskoeffizienten) für Abweichungen von der „Ergänzung der Art der Nutzung“ (Anlage 5 ImmoWertV) beschlossen und veröffentlicht.
Jeder Bodenrichtwert verfügt über eine Richtwertnorm zur „Ergänzung der Art der Nutzung“. Überwiegend gilt „W – EFH“ (Wohnbaufläche für ein freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus). Weicht die tatsächliche Nutzung hiervon ab, ist der Bodenrichtwert anzupassen, z. B.:
- Reihenmittelhaus: +20 % (Faktor 1,2)
- kleineres Mehrfamilienhaus: +15 %
- großes Wohn- und Geschäftshaus: +35 %
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 finden Sie unten zum Download. In BORIS-Bayern finden Sie die Umrechnungskoeffizienten in den Erläuterungen; diese werden inzwischen automatisch dem Ausdruck beigefügt. Im kostenfreien BayernAtlas fehlen die Erläuterungen zwar, die Korrekturen gelten aber dennoch.
Die Finanzverwaltung wendet die Anpassungen konsequent an. Mangels Kenntnis der Korrekturfaktoren kommt es jedoch häufig zu Rückfragen – die Faktoren sollten daher bereits in der Beratung berücksichtigt werden.
Zur nächsten Bodenrichtwertfestsetzung soll das Modell insbesondere bei Grenzfällen weiter verfeinert werden. Während sich Unterschiede etwa zwischen Mehrfamilienhäusern mit 4 und 12 Wohnungen statistisch gut abbilden lassen, ist dies bei 5 gegenüber 7 Wohnungen deutlich schwieriger. Hinzu kommt, dass in den 1970er-Jahren häufig Mehrfamilienhäuser auf sehr großen Grundstücken errichtet wurden, was nach dem aktuellen Modell zu deutlich erhöhten Bodenwerten führt.